- Dauerdelikt
- Dauerdelikt,Dauerstraftat, eine Straftat, zu deren tatbestandsmäßiger Erfüllung der Täter einen andauernden rechtswidrigen Zustand schafft und willentlich aufrechterhält, z. B. die Freiheitsberaubung. Im Unterschied hierzu genügt beim Zustandsdelikt das bloße Herbeiführen eines rechtswidrigen Erfolges, z. B. bei der Körperverletzung. Die Unterscheidung ist bedeutsam u. a. zur Bestimmung der Strafbarkeit der Teilnahme, insbesondere der Beihilfe.
Universal-Lexikon. 2012.